Allgemeine Geschäftsbedingungen von Flaeming Camping Inh. Ewald eGbR
1. Wie kommt der Vertrag zustande?
Auf Anfrage des Kunden erstellt Flaeming Camping (im Folgenden auch: Vermieterin) ein
Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages. An dieses Angebot ist Fläming Camping zehn
Tage nach Eingang beim Kunden gebunden (das Angebot gilt drei Werktage nach dem
Versanddatum als beim Kunden eingegangen). Die Zahlung des im Angebot ausgewiesenen
Anzahlungsbetrages in Höhe von 30% oder des vollständigen Betrages innerhalb der
Angebotsbindungsfrist durch den Mieter an Flaeming Camping stellt die Annahme des
Angebots dar. Erfolgt eine Zahlung des Gastes nicht innerhalb der Angebotsbindungsfrist,
kommt kein Mietvertrag zustande. Hat der Mieter eine Anzahlung geleistet, so wird der
Restbetrag entsprechend der im Angebotsschreiben genannten weiteren Zahlungsfrist zur
Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung,
sondern auf den Eingang des Geldes an.
2. Welche Mietgegenstände stellt Flaeming Camping zur Verfügung?
Flaeming Camping vermietet Campingstellplätze und bewohnbare Mietobjekte. Die
Mietobjekte werden entweder von Flaeming Camping selbst vermietet oder diese vermittelt
dem Kunden einen Mietvertrag mit einem anderen Eigentümer eines Mietobjektes.
Flaeming Camping kann sich für den Vertragsschluss durch eine Vermittlungsstelle (z.B. die
örtliche Tourist-Information, oder ein Online-Buchungsportal) vertreten lassen. Am Tag des
Mietbeginns wird Flaeming Camping dem Mieter den Mietgegenstand konkret bezeichnen
sowie bei nur vermittelten Mietobjekten den Namen und die Steuernummer des Vermieters
bekanntgeben. Alle Preise beziehen sich ausschließlich auf die zuvor genannten
Mietgegenstände (Serviceleistungen wie z.B. Gastronomie, Wellness, Nutzung der
Sanitärgebäude etc. sind nicht Bestandteil der Mietgegenstände).
3. Für welche Zeiträume ist eine Anmietung möglich?
Eine Anmietung ist tageweise oder wochenweise möglich. Mietobjekte sind am Tag der
Beendigung der Mietzeit zwischen 8.00 und 11.00 Uhr zurückzugeben und zu räumen.
Campingstellplätze sind bis 11.00 Uhr zurückzugeben und zu räumen. Setzt der Mieter den
Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als
verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Schadensersatzansprüche und
Entschädigungen von Flaeming Camping bleiben vorbehalten.
4. Gibt es eine Hausordnung bzw. Verhaltensvorschriften?
Die öffentlich an Informationstafeln ausgehängte Platzordnung und die ggfs. dem Kunden
mit dem Angebot übermittelten Verhaltens- und Hygieneregeln sind zu befolgen. Bei
Verstoß gegen die Platzordnung oder Verhaltensregeln steht dem Vermieter ein fristloses
Kündigungsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu. Im Fall einer fristlosen Kündigung
durch Flaeming Camping erfolgt keine Rückerstattung.
5. Was gilt speziell für bewohnbare Mietobjekte?
a) Das Mietobjekt ist ausgestattet wie auf der Homepage beschrieben. Die Nutzung ist nur
für die vertraglich vereinbarte Personenzahl gestattet. Der Mieter trägt neben dem Mietzins
auch die Stromkosten nach Verbrauch gemäß Preisliste*.
b) Schlüsselübergabe und Einweisung erfolgen durch maschinelle Unterstützung oder
Beauftragte der Vermieterin vor Ort. Erforderliche Informationen erhält der Mieter
rechtzeitig vor dem Mietbeginn. Bei Übergabe wird die Ausstattungsliste und der
mängelfreie Zustand des Mietobjektes vom Mieter geprüft. Bei fehlender Beanstandung und
weiterer Nutzung erkennt der Mieter den aktuellen Zustand an und gibt ihn in diesem
Zustand zurück, s. auch 5.f.
c) Der Mieter kann Bettensets und Handtücher gesondert anmieten. Sofern verfügbar,
können auch Kinderreisebetten angemietet werden. Für eine Anmietung bedarf es einer
Bestellung spätestens eine Woche vor Mietbeginn.
d) Es ist nicht erlaubt, auf der Fläche, auf der sich das Mietobjekt befindet, Zelte oder
Wohnwagen aufzustellen. PKW sind auf der zugewiesenen Parkfläche zu parken. Der
Parkplatz für einen PKW ist im Mietzins enthalten.
e) Die Endreinigung des Mietobjekts wird durch die Vermieterin vorgenommen. Die
Endreinigung umfasst nicht die Reinigung von Geschirr, die Reinigung von groben
Verschmutzungen der Ausstattung sowie die Müllentleerung; sofern erforderlich hat der
Mieter diese Reinigungsarbeiten durchzuführen. Unterlässt er dies, so werden diese
Reinigungsarbeit dem Mieter gemäß Preisliste* in Rechnung gestellt.
f) Bei Rückgabe des Mietobjektes werden der Zustand desselben und seine Ausstattung
überprüft. Schlüssel sind dem Vermieter zu übergeben. Verluste und Beschädigungen
werden dem Mieter von der Vermieterin in Rechnung gestellt.
g) Das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung der Vermieterin.
6. Was gilt speziell für Campingstellplätze?
a) Die Einweisung erfolgt durch Beauftragte der Vermieterin vor Ort oder digitaler
Unterstützung. Die erforderliche Information erhält der Mieter rechtzeitig vor oder bei
Mietbeginn.
b) PKW sind ausschließlich auf der zugewiesenen Parzelle oder den angewiesenen
Parkflächen zu parken. Es gilt die jeweils gültige Preisliste*.
c) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter den Stellplatz geräumt und in
sauberem Zustand zurückzugeben. Es ist der Zustand wiederherzustellen, der bei Übergabe
der Mietsache bestand, wobei eine Verschlechterung durch den vertragsgemäßen Gebrauch
unbeachtlich ist. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Vermieterin
berechtigt, den Zustand auf Kosten des Mieters wiederherzustellen.
d) Eine Nutzung mit Haustieren ist in entsprechend ausgewiesenen Plätzen gestattet. Das zu
entrichtende Entgelt richtet sich nach der gültigen Preisliste*.
7. Welche Stornierungsbedingungen gelten vor Beginn der Mietzeit?
a) Allgemeine Stornierungsgebühren:
Der Mieter kann den Vertrag bis zu 2 Wochen vor Mietbeginn gegenüber Flaeming Camping
in Textform an buchung@flaeming-camping.de oder an die Postadresse in Niedergörsdorf
OT Oehna kostenpflichtig stornieren. Der Mieter schuldet der Vermieterin bei Zugang der
Stornierung vor der 12. Woche vor Mietbeginn 25 % des Mietzinses,
zwischen der 6. und 12. Woche vor Mietbeginn 50 % des Mietzinses,
zwischen der 2. und 6. Woche vor Mietbeginn 75 % des Mietzinses,
ab der 2. Woche vor Mietbeginn und später den vollen Mietzins,
mindestens aber bei Campingstellplätzen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro,
bei Mietobjekten 50,00 Euro. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden oder
eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die
Pauschale.
b) Änderung und Umbuchung eines Mietvertrags
Sollte sich für den Kunden die Notwendigkeit eines Änderungs- oder Umbuchungswunsches
ergeben, ist Flaeming Camping bei Verfügbarkeit freier Kapazitäten gern bereit, nach
individuellen Alternativen zu suchen. Nimmt der Kunde Änderungen des Mietvertrages vor
und ist es Flaeming Camping möglich, diese anzunehmen (Reisezeit, Mitreisende,
Mietobjektyp oder Campingstellplatz), stellt Flaeming Camping den neuen Mietzins sowie
15,00 € Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Ausgenommen hiervon sind Änderungen oder
Umbuchungen ab 42 Tage vor Anreise. Diese werden von Flaeming Camping wie eine
Stornierung gemäß Punkt 7a). behandelt.
8. Rücktritt vom Vertrag, Nichtanreise und Vorzeitige Vertragsbeendigung
Bricht der Mieter vor Ende der vereinbarten Mietdauer die Nutzung ab, wird der anteilige
Mietzins nicht erstattet. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen wie anteilige Stromkosten sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er
aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt (§ 537 Abs. 1 S. 2 BGB), es sei
denn, der Mieter hat den Abbruch der Nutzung zu vertreten.
9. Haftung
Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Sachmängel der Mietsache wird
ausgeschlossen. Im Übrigen kann der Kunde Schadensersatz nur verlangen, soweit der
Vermieterin Flaeming Camping Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder die
wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat; in letztgenanntem Fall ist die
Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt. Dieser Haftungsausschluss nach vorstehender Ziffer 9 Satz 2 gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Das Recht des Kunden zur Minderung oder zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
10.Datenschutz
10.1 Wenn Flaeming Camping im Zuge der Vertragsabwicklung die E-Mail-Adresse des
Mieters erhalten hat, wird sie diese zur gelegentlichen Übersendung von Informationen über
ihre Angebote nutzen, wenn der Mieter dem nicht widersprochen hat.
10.2 Flaeming Camping erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur
Abwicklung der Buchungen des Mieters. Alle Daten des Mieters werden dabei unter
Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des
Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet.
10.3 Der Mieter hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und
Löschung seiner gespeicherten Daten.
10.4 Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur
Begründung und Durchführung der Leistung und zur Durchführung der weiteren gebuchten
Leistungen verwendet. Dabei ist Flaeming Camping berechtigt, zur Durchführung von
Anfragen, Buchungen und zur Zahlungsabwicklung diese Daten auch an Dritte
weiterzugeben.
10.5 Flaeming Camping ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen
Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der
bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen zu erheben, zu
verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegenüber Flaeming
Camping erklärt werden. Ein Widerspruch ist jederzeit per E-Mail an office@flaeming-
camping.de oder auch postalisch möglich.
11. Schlussbestimmungen
a) Individuelle Vertragsabreden mit dem Mieter einschließlich Nebenabreden und Änderungen
haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vertragsabreden ist, vorbehaltlich des
Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien maßgebend.
b) Die Unwirksamkeit von Vertragsbedingungen in einzelnen Teilen führt nicht dazu, dass die
übrigen Vertragsbedingungen unwirksam werden.
c) Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Flaeming Camping und Mietern,
die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Niedergörsdorf OT Oehna, Januar 2024
*Unsere aktuellen Preise sind im Internet unter www.flaeming-camping.de allgemein
zugänglich.